Ein Online-Check liefert ein Ergebnis. Die Statusakte dokumentiert, wie dein Unternehmen zu diesem Ergebnis gekommen ist. Mit Sachverhalt, Größenkriterien, Sektorzuordnung, Rechtsstand-Datum und Unterschrift der Geschäftsleitung.
Festpreis 490 oder 990 € netto. Kein Rechtsgutachten. Keine automatische Registrierung beim BSI.
§ 28 BSIGGrößen-, Sektor- und Sonderkriterien
Festpreis490 oder 990 € netto
VersioniertRechtsstand und Änderungen bleiben sichtbar
Auch negativDokumentation, wenn keine Betroffenheit vorliegt
NIS-2-Check
Ordne deinen NIS-2-Status ein.
Der Check folgt einem festen Prüfpfad aus § 28 BSIG. Das Ergebnis erscheint sofort im Browser. Deine Angaben werden dabei nicht übertragen.
Für wen das passt
Relevant wird NIS-2 früher, als viele Unternehmen denken.
Die grobe Vorauswahl beginnt bei Branche und Größe. Besonders prüfenswert sind Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten. Auch kleinere Unternehmen in erfassten Sektoren können in den Anwendungsbereich fallen, wenn Umsatz und Bilanzsumme jeweils über 10 Mio. € liegen oder eine größenunabhängig erfasste Einrichtungsart vorliegt.
Wichtig: Das sind Orientierungsschwellen, keine abschließende Einstufung. Verbundunternehmen, Telekommunikation, Energie, Finanzunternehmen und andere Sonderfälle brauchen eine gesonderte Betrachtung.
Das ist für dich relevant
Du brauchst mehr als ein Ja oder Nein: einen dokumentierten Entscheidungsweg.
Dein Unternehmen hat 50 bis 249 Beschäftigte und arbeitet in einem erfassten Sektor.
Du arbeitest in einem erfassten Sektor, hast weniger als 50 Beschäftigte und Umsatz sowie Bilanzsumme liegen jeweils über 10 Mio. €.
Kunden, Versicherer oder Auftraggeber fragen nach deinem NIS-2-Status.
Du bist voraussichtlich nicht betroffen und brauchst eine dokumentierte Begründung.
Die Geschäftsleitung will die Einstufung mit Datum und Unterschrift ablegen.
Das ist nicht das richtige Produkt
Die Statusakte ersetzt weder ein Rechtsgutachten noch ein Informationssicherheits-Managementsystem.
Ein Verbund-Grenzfall lässt sich nur durch eine rechtliche Einzelfallprüfung klären.
Du brauchst technische NIS-2-Umsetzung, Penetrationstests oder ein ISMS.
Dein Konzern hat eine eigene Rechts- und GRC-Abteilung.
Du erwartest eine Garantie, dass BSI oder Gericht die Einstufung übernehmen.
Eine Entscheidung, die später noch nachvollziehbar ist.
Die Statusakte hält die Angaben und den Entscheidungsweg fest. Dadurch bleibt nachvollziehbar, worauf die Einstufung beruhte.
Das Dossier
Unternehmensdaten, Beschäftigtenzahl, Umsatz und Bilanzsumme
Sektor- und Einrichtungsart nach Anlage 1 oder 2
Prüfpfad mit den angewendeten Kriterien
Ergebnis mit Begründung, auch als dokumentierte Negativ-Einstufung
Rechtsstand-Datum, Version und Unterschriftsfeld
Hinweise auf Registrierung und Folgepflichten, soweit einschlägig
Die Abgrenzung
Die Statusakte ist ein Dokumentationswerkzeug. Sie strukturiert eine schematische Selbsteinstufung. Wo die Fakten keine belastbare Standardentscheidung zulassen, endet der Prozess mit dem Hinweis auf anwaltliche Prüfung.
Kostenloser Online-CheckOrientierung im Browser
StatusakteVersioniertes Dossier zum Festpreis
AnwaltsgutachtenRechtliche Einzelfallprüfung
Ablauf
Vom Sachverhalt zur unterschriebenen Akte.
Die Angaben werden nach einem festgelegten Prüfpfad verarbeitet. Unklare Fälle werden gestoppt. Rechtliche Grenzfälle gehören in anwaltliche Prüfung.
Vorauswahl
Branche, Größe, Umsatz, Bilanzsumme und Verbund werden erfasst.
Prüfpfad
Die Angaben laufen durch die festgelegten Kriterien des § 28 BSIG.
Dossier
Aus den Angaben entstehen Sachverhalt, Ergebnis, Begründung und Quellen in einer festen Vorlage.
Freigabe
Grenzfälle werden gestoppt. Die Geschäftsleitung prüft und unterschreibt die finale Fassung.
Festpreise
Welcher Umfang zu deinem Fall passt.
Der Festpreis umfasst die Erfassung, den festgelegten Prüfpfad und die dokumentierte Fassung zur internen Prüfung und Unterschrift.
Statusakte S
Bis 49 Beschäftigte
490 € netto, einmalig
Für umsatzstarke kleinere Unternehmen in erfassten Sektoren und dokumentierte Negativ-Einstufungen.
Statusakte M
Ab 50 Beschäftigten
990 € netto, einmalig
Für Unternehmen, bei denen Sektor- und Größenprüfung sowie Hinweise auf mögliche Folgepflichten dokumentiert werden sollen.
Für Systemhäuser und Makler
Eine schriftliche Einstufung vor der technischen Umsetzung.
Wenn ein Kunde nach seinem NIS-2-Status fragt, fehlt oft die dokumentierte Grundlage. Die Statusakte schließt diese Lücke, bevor technische Maßnahmen oder Versicherungsfragen geklärt werden.
Vorauswahl
Passt die Statusakte zu deinem Fall?
Schick die Eckdaten. Du bekommst eine kurze Einordnung, ob der standardisierte Prüfpfad passt. Das ist keine automatische Rechtsauskunft.
keine Zahlung im Formular
keine vertraulichen Unterlagen nötig
Grenzfälle werden ausdrücklich markiert
Häufige Fragen
Was die Statusakte kann. Und was nicht.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Die Statusakte ist ein Dokumentationswerkzeug für eine schematische Selbsteinstufung. Wenn ein Verbund-, Sektor- oder Sonderfall rechtliche Einzelfallprüfung verlangt, wird kein abschließendes Ergebnis erzeugt.
Was bringt eine negative Einstufung?
Sie hält fest, welche Angaben und Kriterien zur Bewertung „nicht betroffen“ geführt haben. Das kann bei Kundenfragebögen, Versicherungsanträgen oder einer späteren Neubewertung helfen. Eine Garantie gegenüber Behörden oder Gerichten ist es nicht.
Registriert die Statusakte mein Unternehmen beim BSI?
Nein. Das Dossier kann die nötigen Angaben strukturieren und auf Registrierungspflichten hinweisen. Die Registrierung selbst bleibt Aufgabe des Unternehmens.
Was brauchst du für die Vorauswahl?
Für den ersten Schritt genügen Größenordnungen zu Beschäftigten, Jahresumsatz und Bilanzsumme sowie Branche, Tätigkeit und ein Hinweis auf mögliche verbundene Unternehmen. Vertrauliche Unterlagen sind dafür nicht nötig.
Was passiert, wenn sich Unternehmensdaten ändern?
Jede Akte trägt Version und Rechtsstand-Datum. Ändern sich Größe, Tätigkeit oder Unternehmensverbund, muss die Einstufung neu geprüft und als weitere Version dokumentiert werden.
Verwendeter Rechtsstand: 12.07.2026.§ 28 BSIG,
§ 33 BSIG,
§ 38 BSIG.
Die Seite ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.