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Nutzungsbedingungen (Entwurf)

Bedingungen für die Nutzung von Abschlussfest durch Kanzleien und Unternehmen: Testphase, Lizenz, Laufzeit, Haftung. Fassung vom 22.10.2026.

Fassung vom 22.10.2026.

1. Anbieter und Geltung

Anbieter von Abschlussfest ist Jörg Grimm CFO Services, Jörg Grimm, Seidmannsdorfer Str. 78 A, 96450 Coburg, E-Mail jg@joerggrimm.de, USt-IdNr. DE318472665 („Anbieter“).

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Abschlussfest unter joerggrimm.de/abschlussfest. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an Steuerkanzleien, Unternehmen und Selbständige in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Kaufen können Kunden mit Sitz in Deutschland. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.

2. Was Abschlussfest ist

Abschlussfest ist eine Software, die im Browser des Nutzers läuft. Sie liest Buchhaltungsexporte (zum Beispiel DATEV-Buchungsstapel, Buchungsjournale, Saldenlisten), prüft sie gegen einen Katalog von Regeln und erstellt daraus Befunde, Buchungsvorschläge, Rückfragen und Berichte.

Die Verarbeitung der Buchhaltungsdaten findet ausschließlich im Browser des Nutzers statt. Der Anbieter erhält diese Daten nicht und verarbeitet sie nicht. Für die Anmeldung und die Lizenz speichert der Anbieter nur die Kontodaten, die in den Hinweisen zum Datenschutz beschrieben sind.

3. Keine Steuerberatung, kein Abschluss

Abschlussfest erstellt keinen Jahresabschluss, bucht nicht, ist keine Abschlussprüfung und leistet keine Steuer- oder Rechtsberatung. Befunde und Buchungsvorschläge sind Hinweise zur Durchsicht. Sie ersetzen keine fachliche Würdigung. Ob und wie ein Befund im Abschluss berücksichtigt wird, entscheidet allein, wer den Abschluss verantwortet.

Die Regeln decken typische Fehler ab, nicht alle denkbaren. Dass Abschlussfest zu einem Sachverhalt keinen Befund meldet, bedeutet nicht, dass er richtig gebucht ist. Welche Regeln gelaufen sind und welche mangels Daten nicht, steht in jedem Bericht.

4. Konto und Testphase

Für die Nutzung legt der Kunde ein Konto an. Die Angaben müssen zutreffen. Zugangsdaten und Anmeldecodes sind vertraulich zu behandeln.

Mit dem Anlegen des Kontos beginnt eine kostenlose Testphase von 14 Tagen mit vollem Funktionsumfang. Sie endet automatisch. Es entsteht kein Abonnement und keine Zahlungspflicht. Nach Ablauf startet die Anwendung erst wieder mit einer gekauften Lizenz. Ein Anspruch auf eine Testphase besteht nicht; je Organisation gibt es eine.

5. Lizenz und Nutzungsrecht

Der Kunde erhält für die Laufzeit der Lizenz das einfache, nicht übertragbare Recht, Abschlussfest im Rahmen seiner eigenen beruflichen Tätigkeit zu nutzen, auch für Mandanten einer Kanzlei. Die Lizenz gilt je Organisation (Kanzlei oder Unternehmen) für die im Plan genannte Zahl von Nutzern. Jeder Nutzer meldet sich mit einer eigenen E-Mail-Adresse an; Zugänge dürfen nicht geteilt werden.

Nicht erlaubt sind insbesondere: die Software oder ihren Rechenkern weiterzugeben, zu vermieten oder anderen als den eigenen Nutzern zugänglich zu machen, sie zurückzuentwickeln, soweit das Gesetz es nicht ausdrücklich erlaubt, und technische Schutzmaßnahmen wie die Lizenzprüfung zu umgehen.

6. Preise, Laufzeit, Kündigung

Es gelten die Preise, die bei der Bestellung angegeben sind, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Lizenz wird monatlich im Voraus bezahlt. Der Betrag wird jeden Monat über das bei der Bestellung gewählte Zahlungsmittel eingezogen.

Die Laufzeit beträgt einen Monat ab Freischaltung. Sie verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn sie nicht vor ihrem Ablauf gekündigt wird. Nach einer Kündigung bleibt die Lizenz bis zum Ende des bezahlten Monats nutzbar. Die Kündigung ist in Textform möglich, zum Beispiel per E-Mail an jg@joerggrimm.de. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Mehr als fünf Nutzer vereinbaren Anbieter und Kunde gesondert; der neue Preis gilt ab dem nächsten Abrechnungsmonat.

7. Verfügbarkeit und Änderungen

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit von Anmeldung und Auslieferung der Software, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartung und Störungen beim Hoster können den Zugang zeitweise verhindern.

Der Anbieter entwickelt Abschlussfest weiter und darf Regeln, Berichte und Oberfläche ändern, solange der vereinbarte Kern der Leistung, die Prüfung von Buchhaltungsexporten im Browser, erhalten bleibt.

8. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Daten verantwortlich, die er in Abschlussfest verarbeitet, und für die Ablage der heruntergeladenen Berichte. Er prüft Befunde und Buchungsvorschläge vor jeder Übernahme in seine Buchhaltung. Er sorgt für einen geeigneten Browser und Rechner.

9. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die im laufenden Lizenzjahr gezahlte Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Während der kostenlosen Testphase haftet der Anbieter nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die in Absatz 1 genannten Fälle.

10. Datenschutz

Buchhaltungsdaten verlassen den Browser des Nutzers nicht. Der Anbieter ist deshalb für sie weder Verantwortlicher noch Auftragsverarbeiter. Für die Kontodaten gelten die Hinweise zum Datenschutz und die Datenschutzerklärung von joerggrimm.de.

11. Ende des Vertrags

Mit dem Ende der Lizenz oder der Testphase endet das Nutzungsrecht. Der Kunde kann sein Konto jederzeit selbst löschen. Heruntergeladene Berichte bleiben beim Kunden.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Coburg. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.